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Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch die Fluggesellschaften zur Gewährleistung der Flugsicherheit unterliegt weltweit verschiedenen Institutionen. In der EU ist dies die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA). In Abstimmung mit der EASA und den nationalen Flugsicherheitsbehörden - in Deutschland: Luftfahrt-Bundesamt, in der Schweiz: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), in Österreich: Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) - untersagt die Europäische Kommission für unsicher erachteten Fluggesellschaften den Betrieb im Europäischen Luftraum. Die Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union wird regelmäßig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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