DEUTSCH
Apotheken dürfen Medikamente verkaufen, da sie Waren besonderer Art sind und oft Erklärung und Beratung in besonderem Ausmaß erfordern. Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Mit einer Versandhandelsgenehmigung dürfen Apotheken Medikamente im Versand auch über Ländergrenzen hinaus vertreiben. Die Hauptaufgabe des Apothekers und des übrigen Apothekenpersonals, den Kunden zu beraten, ihn über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken. Zusätzlich zu der Abgabe von Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch apothekenübliche Artikel wie Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug.