DEUTSCH
Die Auslobung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer einseitigen Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Abgabe, nicht jedoch des Zugangs oder der Annahme bedarf. Dabei kommt es bei der Auslobung darauf an, dass das Versprechen der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
Glück . . .
das ist einfach eine gute Gesundheit
und ein schlechtes Gedächtnis.
Ernest Hemingway
(1899 - 1961)
versuchen wir es mal hier . .
jetzt Dein Glück
denn die Hoffnung
stirbt zuletzt